Der Antrag zur Kostenübernahme für die Ernährungsberatung:
Die Ernährungsberatung wird als erstes beantragt. Sie erhalten von den Ernährungsberatern eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungsberatung. Zusätzlich erhalten Sie einen Kostenvoranschlag über die Ernährungsberatung. Beides senden Sie zur Krankenkasse und haben somit die Ernährungsberatung beantragt, die Sie dann, nach Zusage der Krankenkasse, beginnen können.
Wenn Sie fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die Ernährungsberatung