Hausarzt
Der Hausarzt kennt und begleitet den Patienten meist seit Jahren und kann die gesundheitliche Situation des Patienten in der Regel gut einschätzen. Er weiß um die Bemühungen der Patienten, die auf Dauer keine stabile Gewichtsreduktion gebracht haben. Aus diesem Grund ist eine Bescheinigung/ ein Attest des jeweiligen Hausarztes wichtig für die Prüfung beim MDK.
Inhalt der Bescheinigung
- Seit wann befindet sich der Patient in Behandlung?
- Diagnosen
- trotz Bemühungen war eine dauerhafte Gewichtsreduktion mit konservativen Mitteln nicht erreichbar
- Befürwortung der operativen Maßnahme
Orthopäde
Für Patienten, die sich aufgrund von Gelenk- und/ oder Rückenbeschwerden in fachärztlicher Behandlung befinden, ist es sinnvoll eine Bescheinigung des Orthopäden beizulegen. Insbesondere dann, wenn sportliche Aktivitäten aufgrund der Beschwerden am Bewegungsapparat nicht möglich sind.
Inhalt der Bescheinigung
- Seit wann befindet sich der Patient in Behandlung
- Diagnosen/ Beschwerdesymptomatik
- Motivation zur Bewegungstherapie ist bei Reduktion des Gewichtes vorhanden, im Rahmen der Möglichkeiten.
- Befürwortung der operativen Maßnahme
Gynäkologe
Patientinnen, bei denen aufgrund des Übergewichtes gynäkologischerseits Beschwerden (z.B.: Blutungsunregelmäßigkeiten, ausbleibender Kinderwunsch) bestehen, sollten mit ihrer/m behandelnden Ärztin /Arzt Rücksprache halten und sich diese in Form einer Bescheinigung/ eines Attestes bestätigen lassen.
Inhalt der Bescheinigung
- Seit wann befindet sich die Patientin in Behandlung
- Diagnose(n)
- Befürwortung der operativen Maßnahme
Sollten seitens Ihrer Ärzte Rückfragen aufkommen, können diese uns gerne telefonisch kontaktieren (030- 809 88 212).
Bedenken Sie bitte, daß für Ihren Arzt durch diese Atteste ein zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht. Wir empfehlen Ihnen einen Termin auszumachen und in Ruhe mit Ihrem Arzt über die geplante Operation zu sprechen. Es kann durchaus sein, daß Sie für das ein oder andere Schriftstück etwas zahlen müssen bzw. etwas Zeit einplanen müssen bis zur Fertigstellung der Bescheinigung. Haben Sie bitte Verständnis dafür!