Ernährungsprotokoll über zwei Wochen - was ist das?
Dem Kostenübernahmeantrag muss ein 2-wöchiges Ernährungsprotokoll beigefügt werden. Dieses dient während des Ernährungskurses zur eigenen Überprüfung und wird von der Ernährungsberaterin genau untersucht, bevor es dem Antrag beigelegt wird. Das Protokoll sollte genaue Angaben enthalten, z.B.: prozentuale Fettangaben.
Hier finden Sie eine Vorlage des Ernährungsprotokolls.
Bewegungsprotokoll - was ist das?
Im Bewegungsprotokoll sollten alle bisher regelmäßig durchgeführten Bewegungsmaßnahmen der letzten 5 Jahre aufgelistet werden. Mit "Bewegung" ist hierbei jede Art von körperlicher Tätigkeit gemeint, wie beispielsweise: Schulsport, Gartenarbeit, Fitness, Treppensteigen, Radfahren etc.
Wichtig für den Antrag ist es, dass zwei Stunden Bewegung / Woche aktuell nachgewiesen werden müssen.
Hier finden Sie eine Vorlage für ein Bewegungsprotokoll.
Laborkontrolle Blutwerte - was wird benötigt?
Auch eine Laborkontrolle ist notwendig, um den Gesundheitszustand eines Patienten einschätzen und innere Ursachen der Übergwichtigkeit ausschließen zu können. Diese ist wichtig und kann entscheidend für eine Zu-oder Absage der Krankenkasse sein. Bitte beachten Sie, daß manche Laborwerte für Sie kostenpflichtig sein können.
Sie haben die Möglichkeit diese Laborwerte kostenfrei in unserer Kooperations-Praxis im
MVZ-Windscheidstraße bestimmen zu lassen
Laboranforderungen:
TSH, bei auffälligem Wert zusätzlich: T3/ T4
Cortisol im Serum
Cholesterin
Triglyzeride
HDL/ LDL
BZ
OGTT
Ausschuss Insulinresistenz (Homa-Index)
HbA1c
ASAT
ALAT
GGT
Eisen
Folsäure
Vitamin B12 Spiegel
Vitamin D (25-OH)
Psychosomatisches Gutachten - was ist das?
Warum ein psychologisches Gutachten?
Die Krankenkassen und/ oder der MDK benötigen eine Begutachtung durch einen Psychologen, da dieser am Besten einschätzen kann, wie stabil der jeweilige Patient bzgl. der geplanten Magen-Operation ist.
Hierbei werden Fragen gestellt, wie beispielsweise: wie ist die familiäre Situation, welche Erwartungen hat der Patient bzgl. der Gewichtsreduktion, wie wird die operative Maßnahme mit deren Folgen (Umstellung des Essverhaltens) eingeschätzt, in wie fern ist der Patient bereit sich regelmäßig zur Nachkontrolle vorzustellen. Dies sind einige der Fragen, die bei diesem Gespräch beleuchtet werden.
Müssen Sie davor Angst haben? Nein! Es geht um eine allgemeine Einschätzung, die viele Faktoren zusammenfasst.
Wer erstellt das Gutachten?
Das psychologische Gutachten wird durch eine einmalige Vorstellung bei einem Psychologen/ Psychosomatiker erstellt.
Die MIC Klinik arbeitet erfolgreich mit Frau Sabine Witte zusammen. Die Patienten fühlen sich während der Gespräche sehr wohl und es entwickelt sich schnell ein vertrautes, sicheres Klima.
Frau Witte ist auch nach der Operation als Ansprechpartnerin für Sie da.
Sonstige Möglichkeiten
Sollten Sie sich bereits in psychologischer Behandlung befinden, kann ihr behandelnder Arzt ebenso die Stellungnahme schreiben. Zum Inhalt dieses Schreibens kann gerne Rücksprache mit uns gehalten werden.
Berichte von Kuraufenthalt oder Reha Maßnahme
Kuraufenthalt und Reha-Maßnahmen:
Patienten, die aufgrund des Übergewichtes in stationärer Behandlung waren, ein Kur hinter sich und/ oder an einer Reha-Maßnahme teilgenommen haben, ist zu empfehlen, die jeweiligen Berichte für den Kostenübernahmeantrag zur Verfügung zu stellen.
Diese können als Nachweis für einen konservativen Versuch zur Gewichtsabnahme sein. Zum anderen ergibt sich ein guter Einblick in den allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten.
Bescheinigung meines / meiner Behandelnden Ärzte - ist das wichtig?
Hausarzt
Der Hausarzt kennt und begleitet den Patienten meist seit Jahren und kann die gesundheitliche Situation des Patienten in der Regel gut einschätzen. Er weiß um die Bemühungen der Patienten, die auf Dauer keine stabile Gewichtsreduktion gebracht haben. Aus diesem Grund ist eine Bescheinigung/ ein Attest des jeweiligen Hausarztes wichtig für die Prüfung beim MDK.
Inhalt der Bescheinigung
- Seit wann befindet sich der Patient in Behandlung?
- Diagnosen
- trotz Bemühungen war eine dauerhafte Gewichtsreduktion mit konservativen Mitteln nicht erreichbar
- Befürwortung der operativen Maßnahme
Orthopäde
Für Patienten, die sich aufgrund von Gelenk- und/ oder Rückenbeschwerden in fachärztlicher Behandlung befinden, ist es sinnvoll eine Bescheinigung des Orthopäden beizulegen. Insbesondere dann, wenn sportliche Aktivitäten aufgrund der Beschwerden am Bewegungsapparat nicht möglich sind.
Inhalt der Bescheinigung
- Seit wann befindet sich der Patient in Behandlung
- Diagnosen/ Beschwerdesymptomatik
- Motivation zur Bewegungstherapie ist bei Reduktion des Gewichtes vorhanden, im Rahmen der Möglichkeiten.
- Befürwortung der operativen Maßnahme
Gynäkologe
Patientinnen, bei denen aufgrund des Übergewichtes gynäkologischerseits Beschwerden (z.B.: Blutungsunregelmäßigkeiten, ausbleibender Kinderwunsch) bestehen, sollten mit ihrer/m behandelnden Ärztin /Arzt Rücksprache halten und sich diese in Form einer Bescheinigung/ eines Attestes bestätigen lassen.
Inhalt der Bescheinigung
- Seit wann befindet sich die Patientin in Behandlung
- Diagnose(n)
- Befürwortung der operativen Maßnahme
Sollten seitens Ihrer Ärzte Rückfragen aufkommen, können diese uns gerne telefonisch kontaktieren (030- 809 88 212).
Bedenken Sie bitte, daß für Ihren Arzt durch diese Atteste ein zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht. Wir empfehlen Ihnen einen Termin auszumachen und in Ruhe mit Ihrem Arzt über die geplante Operation zu sprechen. Es kann durchaus sein, daß Sie für das ein oder andere Schriftstück etwas zahlen müssen bzw. etwas Zeit einplanen müssen bis zur Fertigstellung der Bescheinigung. Haben Sie bitte Verständnis dafür!
Persönliches Antragsschreiben - was ist das?
In einem persönlichen Antragsschreiben hat der Patient die Möglichkeit seine Bitte um Kostenübernahme mit seinen eigenen Worten zu formulieren. Dieses Schreiben ist nicht unwichtig, da die Krankenkasse/ der MDK somit einen ehrlichen und direkten Einblick in das Leben, die Gefühle, das seelische und körperliche Leid der Patienten bekommt. Dabei soll der Antrag nicht übertrieben sein, sondern ehrliche Wünsche und Ziele beinhalten, wie z. B.: "Ich möchte gerne wieder in normalen Boutiquen Kleidung kaufen gehen" oder "ich möchte mit meinem Sohn Fußball spielen können".
Dieser Antrag kann handschriftlich oder maschinell erstellt werden, muss aber immer handschriftlich persönlich unterschrieben sein.
Wichtig: Der Patient hat eine Bitte an seine Krankenkasse. Diese sollte auch so formuliert werden.
TIPP: Verwenden Sie keine Vordrucke.
Einige Kassen haben eigene Patientenfragebögen. Wir besprechen im Einzelfall mit Ihnen was genau für Ihren Antrag wichtig ist.